1. Austragungsmodus: 

Siehe Meldeliste

2. Spielbedingungen:

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und nach den Platzregeln des Golfclub Schloss Mainsondheim e.V. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2.1 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel:

(Regel 6-7) Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen die Regel 6-7 angesehen.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

2.2 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

(Anmerkung zu Regel 6-8b) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen die Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.

Signal für die Aussetzung des Spiels wegen Gefahr: 1 langer Signalton

Signal für normale Spielunterbrechung nach Regel 6-8b: 3 kurze Signaltöne

Für die Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Signaltöne

2.3 Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so  kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

2.4. Entfernungsmesser

Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z. B. Steigungen, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.

2.5. Fahren/Mitfahren im Golfwagen oder ähnlichen Fahrzeugen

(Decision 33-1/8) Ein Spieler muss zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das Fahren/Mitfahren wird wegen körperlicher Behinderung von der Spielleitung ausdrücklich gestattet (Attestpflicht). Strafe für Verstoß:

Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher.

Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.

Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.

3. Art der Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit

Siehe Meldeliste

4. Teilnehmer und Stammvorgaben der Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Clubs sind. Die Spieler/innen müssen am Tag des Wettspiels die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen Stammblattes nachweisen, falls der Abgleich per Intranet nicht möglich ist. Einschränkung siehe Meldeliste.

5. Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer

Siehe Meldeliste

6. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)

Bei gleichen Ergebnissen wird nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gemäß Spiel- und Wettspielhandbuch des DGV gewertet. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

7. Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen

Siehe Meldeliste

8. Meldungen

Durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder über golf.de

9. Meldeschluss 

Siehe Meldeliste

10. Nenngeld

Siehe Meldeliste. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

11. Preise

Siehe Meldeliste

12. Spielleitung

Siehe Meldeliste

13. Beendigung von Wettspielen

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.

14. Verstoß gegen die Etikette

Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann das Präsidium des GC Mainsondheim in Absprache mit dem Spielausschuss gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:

  1. Verwarnung
  2. Auflagen
  3. Befristetet oder dauernde Wettspielsperre

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B: vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten zu einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Spielbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Anmerkung: Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler als ungeachtet der vorgenannten Regel 33-7 disqualifizieren.

15. Änderungung Vorbehalten

Nach dem ersten Start sind Änderungen nur nach Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

16. Datenschutz

Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste Passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meines Bildes, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.

 

Der Spielausschuss                                                                                                     gültig ab 17.05.17